Psychologische Stellungnahmen und Gutachten für Gerichte, Kassen und Versicherer sind oftmals notwendig und können von Diplompsychologen auch ohne einen kassenärztlichen Vertrag erstellt werden.
- Sorgerecht
- Kindesentzug
- Familiennamenänderungen
- Mobbing
- Anträge an Krankenkassen, wenn eine lange Wartezeit bei Vertragstherapeuten nicht zumutbar ist.
- Rehaanträge bzw. Kuren in psychosomatischen Kliniken
- Eignungsdiagnostik
- Berufliche Integration und Rehabilitation