Die Kosten für die einzelnen Sitzungen einer systemischen Therapie werden pro Minute abgerechnet. Jedem Klienten stehen dabei mindestens 120 Minuten zur Verfügung, die er jedoch nicht „absitzen“ muss. Eine Mindestzeit gibt es nicht. Sie zahlen nur genau das, was Sie an Leistung auch erhalten haben.
Prinzipiell ist eine Barzahlung nach jeder Sitzung üblich. In Ausnahmefällen ist auch Lastschriftverfahren möglich.
Im Verhinderungsfall müssen vereinbarte Termine mindestens 36 Stunden vorher abgesagt werden. Erfolgt dies nicht und kann ein Ersatztermin nicht innerhalb derselben Woche vereinbart werden, wird der Termin in Rechnung gestellt.
Termine werden nach jeder Sitzung individuell neu vereinbart.
Die Kosten für eine Onlineberatung und den genauen Ablauf können Sie bei Frau Müller unter 0 81 31 / 998 17 27 oder bei Frau Watzel unter 0171 / 28 28 390 erfragen.
Bedauerlicherweise kann die Behandlung in einer Privatpraxis nicht oder nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn eine lange Wartezeit bei Vertragstherapeuten nicht zumutbar ist), im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens, mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Private Kassen übernehmen, je nach Vertrag, Kosten im Rahmen einer Heilpraktikerrechnung.
Da für die Kostenerstattung immer ein Krankheitswert gegeben sein muss, werden Paar- und Familientherapie sowie Elterncoaching von den Kassen grundsätzlich nicht erstattet.
Vorteile als Selbstzahler
Es gibt keine monatelangen Wartezeiten. Es sind keine langwierigen Gutachten und die Konsultation eines Vertrauensarztes (Psychiaters) zur Kostenübernahme notwendig. Eine Annahme ist auch dann möglich, wenn Sie als Kassenpatient/in nach beendeter oder abgebrochener Therapie in der 2-jährigen Sperrfrist sind. Ihre Daten und Ihre Krankheitsgeschichte bleiben in der Praxis und unterliegen der Schweigepflicht. Dadurch vermeiden Sie eine bis zu fünfjährige Sperre beim Wechsel der Privatkasse und falls Sie Versicherungen abschließen wollen, die mit Gesundheitsfragen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherungen) verbunden sind. Sie selbst bestimmen die Dauer der einzelnen Sitzungen und die Dauer und die Frequenz der gesamten Therapie/Beratung (nach Aufklärung und Empfehlungsaussprache).
Honorare für psychotherapeutische Behandlung können als sog. “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nach einem Entscheid des Finanzgerichtes Münster (AZ: 3 K 2845/02E) sind psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als “außergewöhnliche Belastungen” anzuerkennen, wenn sie von Privatpraxen in Rechnung gestellt werden.
Beruflich bedingtes Coaching und Karriereberatung kann als Werbungskosten geltend gemacht werden und unterliegt wie alle nicht heilkundlichen Behandlungen der Umsatzsteuer.
Die Kosten für systemische Organisationsberatung werden, abhängig von Bedarf und Aufwand, mit dem Unternehmen jeweils individuell verhandelt.
Schweigepflicht
Ihr gesprochenes Wort, ihre Daten und Dokumente unterliegen selbstverständlich der gesetzlichen Schweigepflicht (§203 StGB) bzw. dem Datenschutz.